Ein Mann hält ein Mobiltelefon ans Ohr

Corporate Governance

Die Führungs- und Überwachungsstrukturen bei Heidelberg Materials entsprechen den aktienrechtlichen Vorschriften in Deutschland, der Unternehmenssatzung, den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Grundsätze/Leitlinien unserer nachhaltigen Unternehmensführung 

Governance und Compliance

Weitere Informationen

Menschenrechte

Satzung

Satzung der Heidelberg Materials AG in der geänderten Fassung aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. Mai 2024.

Verhaltens­kodex

Der Verhaltenskodex beschreibt unsere Wertvorstellungen, die hohem ethischen und rechtlichen Standard entsprechen und für sämtliche Geschäftsaktivitäten gelten.

Verhaltenskodex

PDF, 1.28 MB

Lieferanten-Verhaltens­kodex

Verantwortungsbewusste Beschaffung und ein nachhaltiges Verhalten unserer Lieferanten sind Bestandteil unserer Sustainability Commitments 2030.

Vergütungs­bericht

Den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG inklusive des zugehörigen Vermerks des Abschlussprüfers finden Sie hier.

Vorjahr

Vergütungs­system des Vorstands

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Heidelberg Materials AG wurde gemäß § 120a Abs. 1 AktG am 16. Mai 2024 durch die Haupt­­versammlung mit einer Mehrheit von 96,21 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Vergütungs­system des Aufsichts­rats

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Heidelberg Materials AG wurde gemäß § 113 Abs. 3 AktG am 11. Mai 2023 durch die Haupt­versammlung mit einer Mehrheit von 99,80 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Geschäfts­ordnung für den Vorstand

Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten.

Geschäfts­ordnung für den Aufsichts­rat

Die Geschäftsordnung regelt die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Aufsichtsrats nach Gesetz und Satzung. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen, die Zuständigkeiten abzugrenzen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsorgane untereinander sowie mit den Mitgliedern zu erleichtern.

Kompetenz­profil Aufsichts­rat

Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) und von § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzept) die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung sowie ein Kompetenzprofil für das Gesamt­­gremium beschlossen und diese zuletzt durch Beschluss vom 23. März 2022 angepasst.