Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
Die Geschäftsordnung regelt die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Aufsichtsrats nach Gesetz und Satzung. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen, die Zuständigkeiten abzugrenzen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsorgane untereinander sowie mit den Mitgliedern zu erleichtern.