Geschäftsordnung für den Vorstand
Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten.
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
Die Geschäftsordnung regelt die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Aufsichtsrats nach Gesetz und Satzung. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen, die Zuständigkeiten abzugrenzen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsorgane untereinander sowie mit den Mitgliedern zu erleichtern.