Der Aufsichtsrat der Heidelberg Materials AG besteht satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden je zur Hälfte von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Heidelberg Materials AG wird als unabhängig betrachtet.